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Allgemeine Geschäftsbedingungen der K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH (Stand 29.01.2024)


Für den Geschäftsverkehr der K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH mit Unternehmern gelten ausschließlich die vorliegenden AGB.


  1. Angebote der K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden sind Angebote, deren Annahme wir uns binnen einer Frist von 2 Wochen vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsannahme zustande. Nebenabreden und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Vertragspflichten voraus. Die Nichtlieferung im Falle höherer Gewalt begründet keinen Verzug. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Kunde eine Entschädigung je Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises verlangen. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in den vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die zwingende Haftung im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Verlangt der Kunde die Versendung der Ware, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Wir versenden ab einem Warenwert von 250,00 € ausschließlich mit einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde trägt, es sei denn der Kunde verzichtet schriftlich auf die Transportversicherung. Die K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH ist unter Beachtung der Kundeninteressen berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
  4. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer. Alle Versandkosten (Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung) gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen mit Rechnungserteilung fällig und binnen einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, andernfalls tritt Zahlungsverzug ein. Mit Zahlungsverzug ist die Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie sonstiger Ansprüche behalten wir uns vor. Dem Kunden ist nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns, ausstehende Lieferungen zurück zu halten, ohne dass Leistungsverzug eintritt.
  5. Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten Ware gelten nicht als Mangel. Für eine nach dem Vertrag nicht vorausgesetzte Verwendung der Ware wird nicht gehaftet. Der Kunde ist nach § 377 HGB verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen und ggf. zu rügen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten vom Kunden oder durch Dritte ausgeführt werden. Wird ein Mangel arglistig verschwiegen oder hat die K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH eine Garantie übernommen, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel, die auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen sind, berechtigten nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Rückgriffsansprüche des Kunden im Falle der Weiterveräußerung (§ 478 BGB) bestehen nur insoweit, als dass der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehen. Für Zusicherungen des Kunden gegenüber seinen Kunden haftet die K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH nicht.
  6. Bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung durch den Besteller bleibt die von uns gelieferte Ware in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Eigentumsübergang auf ihn die Ware pfleglich zu behandeln. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum der neuen oder der verbunden Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir anteilsmäßig Miteigentum. Eine Veräußerung der unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Der Besteller tritt den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in Höhe unserer Forderung für die gelieferte Sache an uns zur Sicherheit ab. Der Kunde ist weiterhin berechtigt, im Falle der Veräußerung den Kaufpreis einzuziehen. Daneben ist die K&M – Kunststoff- und Metallbearbeitung GmbH berechtigt, den Kaufpreis im eigenen Namen beim Endabnehmer einzuziehen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  7. Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wir nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
  8. Der Besteller ist nur nach vorheriger Anzeige und Zustimmung durch uns berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Wir verpflichten uns zur Zustimmung, soweit in der Person des Neugläubigers keine Gründe liegen, die die Abtretung als für uns unzumutbar erscheinen lassen.
  9. Der Gerichtsstand ist Gießen.
  10. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und sodann durch die gesetzlichen Bestimmungen.


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